Heidelberg feiert vom 9. bis 11. August mit dem großen Stadt- und Kulturfest „The Wedding“ eine der größten Liebesgeschichten des 17. Jahrhunderts und ein ganz besonderes Jubiläum: Vor 400 Jahren heiratete der pfälzische Kurfürst Friedrich V. die englische Königstochter Elisabeth Stuart. Das abwechslungsreiche Festprogramm verbindet höfischen Glanz vergangener Zeiten mit außergewöhnlichen Attraktionen von heute. Unter anderem gibt es Theater und Musical, historische Stadtführungen, Kunsthandwerk, Kinderprogramm, eine leuchtende Bootsparade, außergewöhnliche Feuerwerke, einen inszenierten Triumphzug des Brautpaares durch die Stadt und vieles mehr.
Im Rahmen der Großveranstaltung „The Wedding“ finden am Samstag, 10. August, und Sonntag, 11. August, Feuerwerke statt.
Für das am Samstag um 22.45 Uhr stattfindende Historische Feuerwerk gelten im Wesentlichen die für Schlossbeleuchtungen üblichen Regelungen:
- Die Alte Brücke ist ab 17 Uhr gesperrt.
- Das Parken auf der Altstadtseite ist unter der Brücke, sowie östlich und westlich der Karl-Theodor-Brücke ab 12 Uhr verboten.
- Ab 21.30 Uhr werden alle Straßen im Bereich der Karl-Theodor-Brücke im Umkreis von 60 m für Fahrzeug und Fußgängerverkehr gesperrt.
- Die B 37 wird gegen 21.30 Uhr von Schurmanstraße bis Karlstor für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen davon ist der Linienbus 31, der vom Bismarckplatz über die B 37 zum Uniplatz fährt.
- Die Theodor-Heuss-Brücke wird ab etwa 22 Uhr bis zum Ende des Feuerwerks für jeglichen Verkehr mit Ausnahme von Fußgängern gesperrt.
- Die Ziegelhäuser Landstraße, die Neuenheimer Landstraße sowie die Uferstraße werden ab 21 Uhr bis zur Freigabe nach Ende der Veranstaltung durch die Polizei für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.
- Die Fahrbahn der Ernst-Walz-Brücke darf von Fußgängern nicht betreten werden, damit auch während der Schlossbeleuchtung der Fahrzeugverkehr ungehindert fließen kann. Auf der Brücke darf nicht gehalten oder geparkt werden.
- Es wird dringend empfohlen, Fahrzeuge so zu parken, dass nach Beendigung der Schlossbeleuchtung zur Heimfahrt die Heidelberger Neckarbrücken nicht befahren werden müssen.
Auf dem Neckar gelten die bei Schlossbeleuchtungen üblichen Anordnungen des Wasser- und Schifffahrtsamts Heidelberg.
Wegen des Schlossfeuerwerks am Sonntag, 11. August 2013, um 22.30 Uhr kann es zu beiden Seiten des Neckars auf der B 37 und der L 534 durch kurzzeitige Sperrungen ab 22.15 Uhr zu Behinderungen kommen.
Während des Triumphzuges des Brautpaares am 10. August von 14 bis 18 Uhr ist auf der Strecke Neckarstaden – Am Brückentor – Ziegelhäuser Landstraße – Neuenheimer Landstraße – Theodor-Heuss-Brücke – Bismarckstraße – Adenauerplatz – Sofienstraße – Hauptstraße – Universitätsplatz – Marktplatz – Hauptstraße – Karlstraße – Bremeneck – Neue Schlossstraße – Schloss mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Für den Triumphzug und den Bürgerzug am 11. August von 15 Uhr bis 16.30 Uhr sind Halteverbote in der St.-Anna-Gasse erforderlich, damit die Zugteilnehmer sich aufstellen können.
Weitere Informationen und ausführliche Programminfos gibt es bei Heidelberg Marketing unter
www.thewedding2013.de