Artikel: Branchenmix als Zauberwort[ Stadtleben ]
18.08.2009  |   Klicks: 1838   |   Kommentare: 0   |   Autor: pdmax
Branchenmix als Zauberwort
Heidelberg versucht sich gegen eine Art mallorcinische Schinkenstraße zu wehren.
Die Stadt Heidelberg will alle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, der Umwandlung weiterer Geschäfte in Gaststätten in der Unteren Straße in der Heidelberger Altstadt entgegenzuwirken. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Wir werden alles dafür tun, den lebendigen Branchenmix in der Unteren Straße zu erhalten. Eine Kneipen-Monokultur kommt für mich nicht in Frage – insbesondere im Interesse der Altstadt-Anwohnerinnen und Anwohner, aber ebenso zum Nutzen der Geschäfte in der Unteren Straße, die nicht in eine Außenseiterrolle gedrängt werden dürfen.“

Seit Juli 2008 gingen sechs Bauanträge auf Nutzungsänderung in Gaststätte für gewerblich genutzte Objekte in der Unteren Straße bei der Stadt Heidelberg ein.

In einem Fall war die Stadt Heidelberg durch einen zuvor erteilten positiven Bauvorbescheid gebunden. Die entsprechende Bauvoranfrage war bereits am 28. April 2008 eingereicht worden. Bei der Beurteilung des Vorhabens spielte eine Rolle, dass mit dieser Nutzungsänderung die nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Spielhallenverbot Altstadt“ der Stadt Heidelberg vom 5. Dezember 1986 unzulässige Spielhallennutzung (mit Bestandsschutz aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bebauungsplans) aufgegeben wurde.

In einem Fall wurde der Antrag nach Ankündigung der geplanten Versagung zurückgenommen, zumal der Hauseigentümer sich gegen eine Gaststätte und für eine Vermietung an einen bereits in der Unteren Straße ansässigen Ladenbetreiber entschieden hatte.

In drei Fällen wurde der Antrag abgelehnt. Davon wurden in zwei Fällen fristgerecht Widersprüche eingelegt, die zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorliegen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, dieses wird von der Tendenz her genauso entschieden werden.

Nachdem innerhalb kurzer Zeit die genannten Bauanträge auf Nutzungsänderung von Laden in Gaststätte eingereicht wurden – und aus den Beratungen im Technischen Bürgeramt bekannt ist, dass es weitere Interessenten für Gaststättennutzungen in der Unteren Straße gibt – sieht die Stadt Heidelberg die Notwendigkeit, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Eigenart des Gebiets, die derzeit noch von einem verträglichen Nutzungsverhältnis (Läden und Gaststätten in den Erdgeschossen, Wohnen in den Obergeschossen) geprägt ist, in der Unteren Straße zu schützen.

Die Konflikte zwischen der Wohnnutzung und den zahlreichen Gaststätten haben sich in den letzten Jahren immer mehr verstärkt. Die Grenze des Zumutbaren scheint bereits erreicht. Das Problem verstärkt sich in den Augen der Stadt mit jeder zusätzlichen Gaststätte. Städtebauliches Ziel ist es daher, die vorhandene Wohnnutzung in den Obergeschossen und die noch verträgliche Nutzung von Läden und Gaststätten in den Erdgeschossen zu erhalten.

Mit jeder weiteren Umnutzung eines Ladens in eine Gaststätte wird die vorhandene „gesunde“ Nutzungsstruktur geschädigt, mit dem Ergebnis, dass die Untere Straße sich zur „Kneipenmeile“ entwickelt, in der die dann nur noch vereinzelten Läden keine Chancen mehr haben und das Wohnen in den Obergeschossen wegen der Störungen und Belästigungen unerträglich wird.

Doch nicht nur künftige Gastronomie soll vermieden werden, auch die Daumenschrauen bei der bestehenden Kneipenlandschaft werden fester angezogen: Der Kommunale Ordnungsdienst wird verstärkt ab 23 Uhr auf die Einhaltung der Richtlinien achten. Der Gemeindevollzugsdienst wird dies durch schwerpunktartige Kontrollen der Falschparker in der Altstadt abends und nachts unterstützen. Am 1. Januar 2010 tritt zudem das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr nach Landesgesetz in Kraft

Schwere Zeiten für die Heidelberger Gastronomie der vor allem bei Studenten beliebten Unteren Straße.
 
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