Artikel: Eine neue Spur im Fall Gabriele Z.[ Seitenblicke ]
18.10.2013  |   Klicks: 5285   |   Kommentare: 14   |   Autor: team
Eine neue Spur im Fall Gabriele Z.
DNA-Treffer belegt Zusammenhang mit Gewalttat in Speyer. Nun liegt eine Täterbeschreibung vor!
Im Mordfall an der litauischen Austauschstudentin Gabriele Z. sind die Ermittler einen Schritt weiter gekommen. Durch einen DNA-Vergleich stellten sie fest, dass es eine Verbindung zu einer Gewalttat in Speyer am 10. August 2013 gibt. Laut Staatsanwaltschaft und Polizei Mannheim hinterließ ein Mann bei beiden Verbrechen seine DNA, so dass sie vom gleichen Täter für beide Gewalttaten ausgehen.

In dem zweiten Fall war am 10.08.13 kurz vor Mitternacht eine 48-Jährige an der Ecke Eselsdamm/Mörschgasse in Speyer von einem Unbekannten angegriffen worden. Bei dem Überfall wurde die Frau ins Gesicht geschlagen und gegen den Hals des Opfers massive Gewalt ausgeübt. Die 48-Jährige wehrte sich heftig gegen den brutal vorgehenden Täter, so dass er schließlich flüchtete, wobei er noch ihre Handtasche mit Geldbörse und Handy raubte.

Von der Frau wurde der Täter als ca. 180 cm groß, kräftige aber nicht muskulöse Gestalt, gepflegte Erscheinung, glatt rasiert und ca. 30 Jahre alt beschrieben. Auffallend waren seine extrem kurzen dunklen Haare und ein blauer Arbeiteranzug (vermutlich ein sogenannter „blauer Anton“). Der Täter sprach einige Worte auf Deutsch und ausländisch, könnte daher seine Wurzeln im mittel- bzw. osteuropäischen Raum haben oder daher stammen.

Im Fall der getöteten Gabriele Z. fehlt, wie ermittelt werden konnte ein Handy der Marke Huawei Ascend G 300, das vermutlich vom Täter nach der Tat mitgenommen worden war.

Die litauische Austauschstudentin war am 04.10.13, gegen 18.30 Uhr, die 20-jährige Gabriele Z. in Mannheim in der Nähe von dem Quadrat C 8, unterhalb der Kurt-Schumacher-Brücke, ermordet aufgefunden worden. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Soko Cäsar an der Aufklärung des Falles.

Von der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde, wie berichtet, für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, eine Belohnung bis zu 10.000 Euro ausgesetzt, über deren Zuerkennung und Verteilung unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden wird. Die Belohnung ist nur für Privatpersonen, nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlung gehört, bestimmt.

Für die Ermittlungsbehörden sind folgende Fragen besonders wichtig:
- Wer kann Hinweise auf Personen, auf die die genannte Täterbeschreibung zutrifft, geben?
- Wer eine so beschriebene Person am 03./04.10.13 am Tatort oder in der Umgebung bemerkt?
- Wem ist eine solche Person bereits in der Zeit vor oder auch nach der Tat aufgefallen?


Zweckdienliche Hinweise nimmt zu jeder Tageszeit – auch an Sonn- und Feiertagen – das Polizeipräsidium Mannheim unter den beiden Telefonnummern 0621/174-6600 oder 0621/104343 (vertrauliches Telefon) entgegen.


(Quelle: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim)
 
14 Kommentare zu diesem Artikel
20.10.13, 15:11 Uhr #3 von isa84
Ich hoffe er bekommt eine lange Haftstrafe. Er hat ja anscheinend auch danach noch 2 mal versucht zwei Mädchen in Grünstadt zu vergewaltigen. Plus der Vorfall in Speyer. Es ist also davon auszugehen, dass von ihm ein hohes kriminelles Potential ausgeht. Gut dass sie ihn haben!
21.10.13, 10:25 Uhr #5 von Uzi
Gut, dass diese "tickende Zeitbombe" schnell gefasst wurde Jetzt müsste man sie nur lebenslang wegsperren...
21.10.13, 13:14 Uhr #6 von Alvin
müsste... wahrscheinlich hatte er eine schwere kindheit und war betrunken deshalb sind es wieder nur 3 jahre auf bewährung oder so
21.10.13, 14:47 Uhr #7 von dwing
Bei Mord gibt es keine Bewährung, sondern eine lebenslange Haftrafe (15 Jahre) + evtl. anschließender Sicherheitsverwahrung.
21.10.13, 21:47 Uhr #8 von souris77
dann kommt er trotzdem raus wegen guter führung oder so nen dreck .... ihn langsam und einzeln arme beine und sch**nz abschneiden und dann den rest verbrennen wäre gut ...
21.10.13, 22:08 Uhr #9 von dwing
Wenn er wegen Mordes verurteilt wird, kommt er frühestens nach 15 Jahren raus. Da ist das Gesetz in DE zum Glück sehr eindeutig.
22.10.13, 10:39 Uhr #10 von chrisrevoltes
15 Jahre sind doch ein Witz...
22.10.13, 14:28 Uhr #11 von Chapo
die 15 Jahre wuerdest du schon in einer Woche absitzen mh?
23.10.13, 10:32 Uhr #12 von chrisrevoltes
Zwei Wochen im Raum von Zeit und Geist
Aber ich meinte für das was er gemacht hat sind 15Jahre lächerlich ...
23.10.13, 13:10 Uhr #13 von dwing
Lesen und verstehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheits strafe#Verfassungsrechtliche_Zul.C3.A4ssigkeit

Mord=Lebenslänglich=Frühestens nach 15 Jahre besteht die Möglichkeit, dass er rauskommt.
Das dürfte in dem Fall aber unwahrscheinlich sein.
23.10.13, 19:08 Uhr #14 von chrisrevoltes
Ah sry, hab dich falsch verstanden...
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